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Antrag auf Herstellung, Änderung oder Rückbau einer Grundstückszufahrt

Consent to the Collection and Processing of Data in Accordance with the General Data Protection Regulation (GDPR)

 

To process your request, all necessary personal data will be collected and processed on the basis of statutory provisions. This includes, in particular, your name, address, contact details, and any other required information. These data are stored on the server of the responsible authority and can only be accessed by authorized persons.

 

We have implemented all technical and organizational measures to ensure a high level of protection for your personal data. We strictly comply with data protection laws and all other relevant data protection regulations. Your data will be transmitted to the responsible authority exclusively via secure communication channels.

 

Any further collection of data requires the user’s explicit consent. Data will be automatically deleted after 180 days, unless they are still required. In cases where a fee-based process is involved, your payment-related data may be transmitted to the ePayment provider for payment processing.

 

For digital applications submitted to the Elmshorn-Land municipal administration that include an online payment process, you will leave the administration’s website after submitting your application and be redirected to the payment provider. From that point on, the general terms and conditions and data protection regulations of the selected service provider will apply.

 

Rights of the Data Subject: Access, Rectification, Erasure and Restriction, Right to Object

 

You have the right to amend or withdraw your consent at any time, without stating reasons, with effect for the future. Withdrawal of consent does not affect the lawfulness of processing carried out on the basis of the consent before its withdrawal.

 

You may submit your withdrawal by post, email, or fax. No costs will be incurred other than the postage or transmission costs according to the applicable base rates.

 

Furthermore, collected data can be corrected, deleted, or restricted upon request.



Ihre digitale Verwaltung:

                                                                      AMT ELMSHORN-LAND

 

Auf der Webseite der Amtsverwaltung finden Sie viele weitere digitale Anträge:

https://www.elmshorn-land.de/seite/815837/online-dienste.html

 

 

 

 


Hinweis: Sie können diesen Antrag direkt ausfüllen oder sich vorher mit Ihrer BundID anmelden. Mit BundID werden Ihre Stammdaten automatisch übernommen und Sie sparen Tipparbeit.



Applicant

Note regarding the entry of first name(s): Please enter the first name(s) of a person exactly as they appear on official identification documents, such as on the identity card.

Note regarding the entry of last name: Please enter the last name, family name, or surname.

Adresse des Unternehmens/ der Organisation:

Applicant

Note regarding the entry of first name(s): Please enter the first name(s) of a person exactly as they appear on official identification documents, such as on the identity card.

Note regarding the entry of last name: Please enter the last name, family name, or surname.



Grundstück:




vorgesehener Ausführungszeitraum:

Ich möchte folgendes Unternehmen beauftragen:

Laden Sie bitte hier den Nachweis der Qualifikation der Firma in Form von Zertifkaten etc. hoch

Maximale Größe: 15 MB



Mir ist bekannt, dass:


1. mit den Arbeiten zur Herstellung, Änderung oder zum Rückbau der Grundstückszufahrt erst begonnen werden darf, wenn die Erlaubnis vom Amt Elmshorn-Land vorliegt.


2. die Herstellung, Änderung oder der Rückbau der Grundstückszufahrt nur von einem Unternehmen ausgeführt werden darf, das nachweisen kann, dass es die Arbeiten an der Grundstückszufahrt nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen kann.


3. die Grundstückszufahrt auf meine Kosten nach den technischen Vorgaben der Genehmigung hergestellt werden muss.


4. ich bzw. das ausführende Unternehmen eine Trassen- und Leitungsauskunft bei den jeweiligen Ver- und Entsorgungsleitungsträgern einholen muss. Diese Auskunft muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort vorliegen. Werden bei den Arbeiten Leitungen freigelegt, ist zwingend Kontakt mit dem Leitungsträger aufzunehmen. Sollten Kosten durch die Vorgaben des Leitungsträgers entstehen, ist mir bekannt, dass ich diese tragen muss.


5. gegebenenfalls für den Baumschutz besondere Maßnahmen wie Suchschachtungen, Baumgutachten oder spezielle Anforderungen an Bauweise und Materialien ergriffen werden müssen. Die Zusatzkosten trage ebenfalls ich.


6. ich alle mit der Grundstückszufahrt verbundenen Kosten - beispielsweise die Kosten für das Versetzen oder Verändern von Verkehrszeichen oder Beleuchtungsmasten - zu tragen habe.
7. gemäß der Gebührentabelle der Satzung des Amtes Elmshorn-Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der derzeit gültigen Fassung für die Erlaubnis zur Herstellung, Änderung oder zum Rückbau der Grundstückszufahrt Gebühren in Höhe von 50,00 € entstehen.


8. nach Fertigstellung der Grundstückszufahrt eine Abnahme durch das Amt Elmshorn-Land erfolgen muss.


9. die hergestellte Grundstückszufahrt, einschließlich aller Materialien und Baustoffe, die sich im öffentlichen Raum befinden, in das Eigentum der Gemeinde übergeht.


10. ich gemäß § 27 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Mehrkosten für die Herstellung oder Änderungen der Grundstückszufahrt tragen muss, wenn diese infolge der Benutzung notwendig werden, insbesondere, wenn sie durch Fahrzeuge entstehen, die nicht der im Antrag angegebenen Art entsprechen und dies mit meiner Einwilligung geschieht.


11. das Amt Elmshorn-Land berechtigt ist, die Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt zu widerrufen und sich den jederzeitigen ersatzlosen Rückbau vorzubehalten, insbesondere, wenn durch die Grundstückszufahrt die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs über Gebühr beeinträchtigt ist oder sich andere straßenrechtliche Erfordernisse ergeben. Der Rückbau erfolgt auf meine Kosten als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer.


12. die Erlaubnis, die aufgrund dieses Antrags erteilt werden kann, keine anderen Genehmigungen ersetzt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind. Stellplätze oder Garagen auf den Grundstücken sind von der unteren Bauaufsichtsbehörde (Amt für Stadtentwicklung und Umwelt/Bauordnung) gesondert zu genehmigen.



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Anrede - Grussformel erzeugen

Antragsgegenstand - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!

Amtsverwaltung - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!

Gemeinden:

Koerperschaften - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!


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