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Kleine Lotterie, Ausspielung oder Tombola – Anzeige oder Erlaubnis

Consent to the Collection and Processing of Data in Accordance with the General Data Protection Regulation (GDPR)

 

To process your request, all necessary personal data will be collected and processed on the basis of statutory provisions. This includes, in particular, your name, address, contact details, and any other required information. These data are stored on the server of the responsible authority and can only be accessed by authorized persons.

 

We have implemented all technical and organizational measures to ensure a high level of protection for your personal data. We strictly comply with data protection laws and all other relevant data protection regulations. Your data will be transmitted to the responsible authority exclusively via secure communication channels.

 

Any further collection of data requires the user’s explicit consent. Data will be automatically deleted after 180 days, unless they are still required. In cases where a fee-based process is involved, your payment-related data may be transmitted to the ePayment provider for payment processing.

 

For digital applications submitted to the Elmshorn-Land municipal administration that include an online payment process, you will leave the administration’s website after submitting your application and be redirected to the payment provider. From that point on, the general terms and conditions and data protection regulations of the selected service provider will apply.

 

Rights of the Data Subject: Access, Rectification, Erasure and Restriction, Right to Object

 

You have the right to amend or withdraw your consent at any time, without stating reasons, with effect for the future. Withdrawal of consent does not affect the lawfulness of processing carried out on the basis of the consent before its withdrawal.

 

You may submit your withdrawal by post, email, or fax. No costs will be incurred other than the postage or transmission costs according to the applicable base rates.

 

Furthermore, collected data can be corrected, deleted, or restricted upon request.


Datenschutzhinweise zu diesem Online-Dienst

1. Verantwortliche Stelle: Amt Elmshorn-Land, Der Amtsdirektor als örtliche Ordnungsbehörde, , · E-Mail: [ERGÄNZEN: zentrale Adresse]

2. Datenschutzbeauftragte/r: [VOR LIVEGANG ERGÄNZEN]

3. Zweck und Rechtsgrundlage: Wir verarbeiten Ihre Angaben, um über Ihren Antrag auf Erlaubnis oder Ihre Anzeige einer Lotterie, Ausspielung oder Tombola zu entscheiden und die beteiligten Stellen zu informieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein und § 22 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021 AG SH).

4. Pflicht zur Angabe: Pflichtfelder sind für die Bearbeitung erforderlich. Ohne sie können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Freiwillige Angaben sind gekennzeichnet.

5. Empfänger: Team Ordnung und Tiefbau, Teamleitung, Verwaltungsleitung und Büroleitung; die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und der Finanzausschuss der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet (zur Kenntnis); bei einer Gebühr das Team Finanzen. Technischer Dienstleister (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO): [PRÜFEN: Betreiber elmshorn-land.form.cloud].

6. Speicherdauer: Im Online-Formularsystem werden Ihre Angaben gelöscht, sobald der Vorgang abgeschlossen und in die Akte übernommen ist. Die Akte bewahren wir nach den Aufbewahrungsfristen auf: [ERGÄNZEN].

7. Ihre Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Telefon 0431 988-1200, mail@datenschutzzentrum.de. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

8. Automatisierte Entscheidung: findet nicht statt.


Ihre digitale Verwaltung:

                                                                      AMT ELMSHORN-LAND

 

Auf der Webseite der Amtsverwaltung finden Sie viele weitere digitale Anträge:

https://www.elmshorn-land.de/seite/815837/online-dienste.html

 

 

 

 


Hinweis: Sie können diesen Antrag direkt ausfüllen oder sich vorher mit Ihrer BundID anmelden. Mit BundID werden Ihre Stammdaten automatisch übernommen und Sie sparen Tipparbeit.



Hinweis

Eine Kleine Lotterie, Ausspielung oder Tombola nach der Allgemeinen Erlaubnis müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen. Für eine Einzelerlaubnis stellen Sie den Antrag bitte spätestens vier Wochen vor Beginn des Losverkaufs.

Das Amt ist nur zuständig, wenn Lose ausschließlich im Gebiet des Amtes Elmshorn-Land verkauft werden. Bingo-Veranstaltungen können Sie über diesen Dienst nicht anzeigen.


Applicant

Note regarding the entry of first name(s): Please enter the first name(s) of a person exactly as they appear on official identification documents, such as on the identity card.

Note regarding the entry of last name: Please enter the last name, family name, or surname.

Anschrift des Vereins / der Organisation:


Ort der Veranstaltung:

z. B. Dorfstraße 5 (Dorfgemeinschaftshaus)


Anzeige: Kleine Lotterie oder Tombola mit Losen für höchstens 40.000 €, gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Veranstalter, Losverkauf höchstens zwei Monate. In allen anderen Fällen: Einzelerlaubnis.

Maßgeblich sind alle Verkaufsstellen.

Werden Lose auch außerhalb des Amtsgebiets verkauft, ist das Amt nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich dann an den Kreis Pinneberg (Kreisordnungsbehörde) bzw. bei mehreren Kreisen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein.

Bingo ist über diesen Dienst nicht möglich.

z. B. Tombola Sommerfest SV Musterdorf

z. B. Festzelt am Sportplatz, Hauptstraße 1

Ganze Zahl, z. B. 2000

z. B. 1,00

Warenwert bei Sachpreisen

0,00 eintragen, wenn keine Kosten anfallen

Auskunft gibt Ihr Finanzamt (freiwillige Angabe)

z. B. 1. Preis Fahrrad (300 €), 2. Preis Gutschein (50 €), 50 Sachpreise (je 5 €)

Nur gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke, z. B. Jugendarbeit des Vereins

Für die Durchführung verantwortliche Person


Maximale Größe: 15 MB

Maximale Größe: 15 MB

Maximale Größe: 15 MB


Unterlagen und Erklärungen

Bitte fügen Sie den Freistellungsbescheid des Finanzamts bei. Für eine Einzelerlaubnis brauchen wir außerdem den Spielplan mit Kalkulation (Kosten, Gewinnsumme, Steuern, Reinertrag).

Erlaubt: PDF, JPG, PNG; höchstens 15 MB.

Pflicht bei Einzelerlaubnis (§ 15 Abs. 1 Satz 4 GlüStV 2021). Erlaubt: PDF, JPG, PNG; höchstens 15 MB.

Bitte beachten Sie:

(1) Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden; Wirtschaftswerbung ist unzulässig, ein Hinweis auf Sponsoren von Warengewinnen ist erlaubt.
(2) Losverkauf und Vermittlung im Internet sind verboten.
(3) Die Veranstaltung ist auch dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
(4) Das Amt kann Abrechnungen und Belege anfordern.
(5) Der Reinertrag ist zeitnah für den angegebenen Zweck zu verwenden.



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Anrede - Grussformel erzeugen

Antragsgegenstand - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!

Amtsverwaltung - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!

Gemeinden:

Koerperschaften - Datenquelle-Übernahme - nichts verändern!!!


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